Schnäppchenhäuser

Transparenz am BauDie grundsätzliche Entscheidung ist getroffen: Sie wollen ein Haus bauen. Nun fehlt „nur“ noch der passende Partner: Eine seriöse und zuverlässige Baufirma, die mit ansprechenden Leistungen und einem solide kalkulierten Angebot überzeugt.

Es könnte für Bauinteressenten viel einfacher sein, das richtige Unternehmen zu finden, wenn es nicht gleich an mehreren Stellen an der nötigen Transparenz fehlen würde.

Der erste Mangel: die Transparenz hinsichtlich der Firmenqualität

Vielen künftigen Bauherren fehlt es an Möglichkeiten, sich die Erfahrungen, die Hauseigentümer mit Baufirmen gemacht haben, zunutze zu machen. Im näheren Umfeld gibt es oft keine Personen, die gute Hinweise auf seriöse Hausbaufirmen geben könnten, die nicht längst veraltet sind. Doch woran liegt es, dass es auch im Internet kaum Angaben über die Zufriedenheit von Bauherren mit Bauunternehmen gibt? Das Marketing-Spezialverzeichnis marketing-BÖRSE hat kürzlich 80 Unternehmen aus dieser Branche befragt und fünf unterschiedliche Erklärungsansätze erhalten. Einer von ihnen sollte Bauinteressenten nachdenklich machen: Unternehmen wissen, dass ihre Kunden nicht zufrieden mit den Leistungen waren und hüllen den Mantel des Schweigens über diesen Umstand. Doch auch eine andere Antwort wirft kein gutes Licht auf die Fachbetriebe: In vielen Fällen sind sie sich nicht sicher, wie es um die Kundenzufriedenheit bestellt ist. Ein Umstand, den man sich nur schwer vorstellen kann. Selbstverständlich sind fehlende Hinweise auf die Bauherrenzufriedenheit außerhalb der Firmenhomepage nicht gleichbedeutend mit einer schlechten Qualität der Bauarbeiten, aber künftige Bauherren sollten zumindest aufmerksam werden, wenn sie bei ihrer Internet-Recherche keine positiven Firmenbewertungen finden sollten.

Der zweite Mangel: die Transparenz der Baubeschreibung

Die erste Hürde ist genommen: Sie haben mehrere Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben und haben von allen Post erhalten. Doch der Vergleich von Baubeschreibungen, in denen es immer um ein und dasselbe Eigenheim geht, ist für Laien eine echte Herausforderung: Die unterschiedlichen Baubeschreibungen lassen sich nie einfach nur nebeneinander legen, um dann Punkt für Punkt abgearbeitet zu werden. Es gibt hierfür keine Standards, sodass jedes Unternehmen nach seinem eigenen Modus verfährt. Das gilt insbesondere für Formulierungen, mit denen die Leistungen beschrieben werden. Fachleuten sind Baubeschreibungen bekannt, die auf weniger als fünf DIN-A-4-Seiten das gesamte Leistungsspektrum abbildeten, das für den Bau eines Einfamilienhauses nötig war. Andere bestätigen lediglich, dass irgendeine Heizung installiert wird, führen jedoch Einzelheiten nicht näher aus. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sind sogar Formulierungen wie diese bekannt: „Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen.“  Da darf der Bauherr gespannt sein, ob er in seinem neuen Wohnzimmer Laminat, Terrakotta, Parkett oder Teppichboden vorfinden wird. Doch der Auftraggeber hätte in Fällen wie diesen große Schwierigkeiten, seine tatsächlichen Wünsche durchzusetzen, weil er dem Unternehmer mit seiner Unterschrift unter den Bauvertrag hier freie Hand gegeben hätte.
Bauexperten warnen davor, Bau- und Leistungsbeschreibungen nicht ernst genug zu nehmen: Durch ihre Aufmachung wirken sie auf zahlreiche Verbraucher eher wie Werbeprospekte und nicht wie Bestandteile eines Bauvertrags.

Dies sind die häufigsten Mängel in Bau- und Leistungsbeschreibungen

Unterschiedliche Verbraucherverbände haben in den letzten Jahren eine Reihe von Kriterien zusammengetragen, an denen sich Mängel hinsichtlich ihrer Transparenz erkennen lassen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die häufigsten Angaben, die von Baufirmen nicht  gemacht werden:

  • Angaben zum Schallschutz
  • Kamine haben keinen Schornstein.
  • Treppen haben keine Handläufe.
  • Es sind Lichtschächte für Keller vorgesehen, obwohl das Haus nicht unterkellert ist.
  • Die Füllung der Innentüren wird durch die Bezeichnung „Röhrenspan“ nur undeutlich beschrieben. Es wird nicht ausgeführt, ob es sich um Türen mit einer Röhrenspan-Steg oder –Plattenfüllung handelt.
  • Es gibt keine Angaben über die Kosten, die für den Abtransport und die Entsorgung des Erdaushubs und des Baumülls entstehen.
  • Die Bau- oder Leistungsbeschreibung enthält keine Angaben zur Dämmung der Kelleraußenwände und der Bodenplatte (Perimeterdämmung).
  • Die Einhaltung von Qualitätsstandards wird nicht genannt.

Diese typischen Formulierungen sollen nicht erklären, sondern die tatsächlichen Leistungen verschleiern:

  • „Ausführung nach DIN“ oder „gemäß der neuesten Energieeinsparverordnung“ bedeutet lediglich, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, was ohnehin immer der Fall sein muss.
  • „Markenprodukte aus Deutschland“ oder „Hersteller XYZ oder gleichwertig“ meint oft, dass die billigsten Materialien verwendet werden.
  • „Abweichungen von der Baubeschreibung aufgrund von behördlichen Auflagen oder aus technischen, wirtschaftlichen oder architektonischen Gründen sind keine Wertminderung“ heißt nichts anderes, als dass der Bauunternehmer auf der Baustelle tun und lassen kann, was er will.

Große und immer wieder auftretende Mängel gibt es auch im Bereich der energetischen Ausstattung und Überprüfung:

  • Der Wärmedurchgangswert der Fenster bezieht sich nur auf die Glasfläche (Ug) und nicht auf die gesamte Fläche der Fenster (Uw), sodass sich dem Kunden nicht erschließt, ob er energetisch hochwertige Fenster erwarten kann.
  • Eigenheime nach dem KfW-Effizienzhausstandard werden ohne dreifachverglaste Fenster angeboten. Wie die vorgeschriebenen energetischen Werte so erreicht werden sollen, bleibt unerwähnt. In diesen Fällen wird von Baufirmen auch gern „vergessen“, den Bauherren nach der Fertigstellung des Hauses den vorgeschriebenen Energieausweis zu übergeben.
  • Ein Blower-Door-Test ist nicht für das ganze Haus, sondern nur für den Dachboden vorgesehen.

Wie können sich Laien bei so wenig Transparenz helfen?

Bauinteressenten, die keine oder nur wenige Fachkenntnisse haben, können sich mithilfe von Checklisten zumindest einen ersten Eindruck über die ihnen vorgelegten Angebote verschaffen. Der Verein Wohnen im Eigentum e. V., ein Zusammenschluss von Eigentümern von Einfamilienhäusern und Wohnungen, hat eine Checkliste erarbeitet (www.wohnen-im-eigentum.de), die bei der Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung von schlüsselfertigen Häusern hilft. Sie ist für die meisten künftigen Bauherren eine gute Unterstützung, weil der größte Anteil der Bauverträge auf schlüsselfertige Eigenheime entfällt und sich mit diesem Begriff große Unklarheiten verbinden.

Für 19,90 € zuzügl. Versandkosten bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. eine Muster-Baubeschreibung an, die unter der Adresse www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden kann. Wer sich diese Mühe nicht machen und auf jeden Fall sichergehen will, sollte sich an einen Architekten oder Bauingenieur wenden, der die einzelnen Baubeschreibungen analysiert und auf Wunsch bei der Auswahl der Baufirma hilft. Fachleute findet man unter www.hausbauberater.de, über die Architektenkammern der Bundesländer (www.bak.de) oder den Bund Deutscher Architekten (www.bda-bund.de).

 
 
 
 

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