Schnäppchenhäuser

Zahllose Baufirmen des Massiv- und Fertighaussektors rangeln um Kunden und werben mit modernen Internetauftritten und Hochglanzprospekten um deren Aufmerksamkeit. Die Mühe lohnt sich: Die Zuwächse im Bauhauptgewerbe gehen zu einem großen Teil auch auf die Umsatzsteigerungen im Wohnungsbau zurück, also beim Bau von privaten Wohngebäuden. Es geht um Milliardenbeträge, die auf die Anbieter verteilt werden.Hausbaufirmen verfolgen zwei unterschiedliche Strategien, um immer neue Bauinteressenten von ihren Eigenheimen zu überzeugen:

Die einen setzen auf Qualität und Kundenzufriedenheit und hoffen, dass sich die guten Erfahrungen, die Bauherren mit ihnen gemacht haben, herumsprechen.

Und dann sind da noch die anderen: Sie bieten ihre Häuser so billig an, dass niemand ernsthaft erwarten kann, dafür ein hochwertiges Eigenheim zu bekommen, das frei von Mängeln ist und für die nächsten Jahrzehnte ein behagliches Zuhause bietet. Um sie soll es hier gehen.

Billig hat nichts mit preisgünstig zu tun

Die jetzt schon eine geraume Zeit anhaltende Niedrigzinsphase bringt immer mehr Menschen auf die Idee, sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Da viele von ihnen jedoch nur über ein geringes Eigenkapital verfügen, sind sie auf der Suche nach preisgünstigen Hausbauangeboten. Hier setzen Bauunternehmen an, die ihre Kunden mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen und wolkigen Versprechen dazu bringen, ihre Unterschrift unter einen Bauvertrag zu setzen.
Zu Beginn wird ein möglichst niedriger pauschaler Festpreis angeboten, um überhaupt den Zuschlag zu bekommen. Ohne eine akribische Überprüfung des Vertragstextes und der zugehörigen Anlagen erschließt sich vielen künftigen Bauherren nicht, welche Leistungen sie erwarten können – oder besser: welche nicht. Denn im nächsten Schritt versuchen Bauunternehmen, das Bauprojekt in die Gewinnzone zu hieven. Dazu bedienen sie sich folgender Möglichkeiten:

  • Wie im Artikel Transparenz am Bau beschrieben, werden Verbraucher bereits mit der Bau- oder Leistungsbeschreibung über das tatsächlich angebotene Portfolio, für das sie letztendlich bezahlen, getäuscht. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat mit Bauvertragsmängeln seit seiner Gründung reichlich Erfahrung gesammelt. Er überprüft u. a. Bauverträge durch Sachverständige und hat seit seiner Gründung vor 40 Jahren fast jeden Vertrag beanstandet, der ihm vorgelegt wurde. Der VPB schätzt anhand seiner eigenen Erfahrungen, dass den privaten Bauherren in Deutschland durch Bauschäden ein jährlicher Schaden von etwa 4,5 Mrd. Euro entsteht. Das Projekt Hausbau kann Bauherren in die Privatinsolvenz treiben.
  • Subunternehmer, die von größeren Baufirmen mit einzelnen Gewerken beauftragt werden, warten oft wochenlang auf ihr Geld, das der Bauträger woanders benötigt. Im für den Bauherrn schlimmsten Fall stellen sie die Arbeit auf der Baustelle ein. Die Folgen sind ein verspäteter Einzug und die Kosten, die den Bauherren in diesem Zusammenhang entstehen.
  • Denselben Effekt kann man beobachten, wenn Bauträger versuchen, die Preise der beauftragten Handwerksbetriebe zu drücken: Man kann nicht erwarten, dass Fachkräfte zuverlässig und gut arbeiten, wenn ihnen nicht das Geld bezahlt wird, das mit ihnen vereinbart wurde und ihnen zusteht. Bauherren klagen in diesen Fällen über teils gravierende Baumängel und sprechen von Pfusch am Bau.

Private Bauherren irren sich bei der Vorstellung, dass das Geld, das sie einem Bauträger zahlen, in ihr eigenes Haus fließt. Der Regelfall gerade bei großen Anbietern sieht anders aus: Hier werden die eingezahlten Beträge dazu verwendet, ältere Rechnungen zu bezahlen. Mit den Überweisungen der Kunden werden also zunächst Löcher gestopft, um das Unternehmen liquide zu halten. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn die Firma wächst, weil dann auch die Kosten für die Verwaltung steigen. Aus Sicht der Kunden gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Unternehmensgröße und der Güte der Bauleistungen. Fachleute raten dazu, auf aggressives Marketing und vollmundige Versprechungen zunächst zurückhaltend zu reagieren.

Vorsicht ist generell immer dann angebracht, wenn ein Billiganbieter von seinen Kunden Abschlagszahlungen verlangt, bevor eine entsprechende Leistung erbracht wurde: In den letzten Jahren hat es zahlreiche kleine und große Baufirmen gegeben, die dem Preiskampf zum Opfer gefallen sind und Insolvenz angemeldet haben. Ihre Kunden hatten dann das Nachsehen: Ihr Geld war weg, der Hausbau kam zum Erliegen und in den meisten Fällen musste die (teurere) Fortsetzung des Hausbaus zu ungünstigeren Konditionen nachfinanziert werden.

Bauherren sind den Billiganbietern nicht schutzlos ausgeliefert

Wie bei allen großen Anschaffungen sollte mit der nötigen Besonnenheit an die Wahl eines geeigneten Bauunternehmens herangegangen werden. Ein paar Grundkenntnisse sind dabei auf jeden Fall von Vorteil.

Informationen einholen

Was für jede andere Leistung gilt, gilt auch für den Hausbau: Eine gute Mundpropaganda ist besser als jede Werbeanzeige. Informieren Sie sich deshalb gründlich. Im Internet sind mittlerweile zahllose Bautagebücher in Blog-Form verfügbar, aus denen glasklar hervorgeht, welche Erfahrungen Bauherren mit bestimmten Firmen gemacht haben. Auch Einträge in Foren, die sich mit dem Thema Hausbau beschäftigen, können eine große Hilfe sein.

Angebotsvergleich

Für Bau-Laien gilt leider oft: Mit jedem Angebot steigt die Verwirrung. Das liegt daran, dass es keine Vorgaben dafür gibt, wie Angebote formal aufgebaut werden müssen. Deshalb entwickelt jede Firma hier ihr eigenes Verfahren. Das führt für die meisten Bauinteressenten zu Unübersichtlichkeit, weil ein konkreter Vergleich nicht möglich ist. Doch es gibt Möglichkeiten, Licht ins Dunkel zu bringen:

  • Wenden Sie sich an uns, um die eingegangenen Angebote für Sie zu prüfen. Wenn es in Ihrem Sinne ist, können wir Sie bei Auswahl der geeigneten Baufirma unterstützen. Alternativ können Sie natürlich auch einen Architekten oder Bauingenieur mit diesen Leistungen beauftragen.
  • Oder Sie gehen einen ganz anderen Weg:
    Beauftragen Sie einen Architekten mit der Entwurfsplanung für Ihr Eigenheim. Lassen Sie sich nicht nur einen Grundriss, sondern auch eine detaillierte Aufstellung erarbeiten, aus der alle Anforderungen an Ihr künftiges Zuhause hervorgehen. Mit diesen Unterlagen können dann Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Tipp:
Beim Vergleich von Angeboten sollten Sie unbedingt das Urheberrecht von Architekten und Bauingenieuren beachten. Nur wenn Sie eine Entwurfsplanung auch bezahlen, dürfen Sie die Pläne auch an andere Unternehmen schicken, um Angebote einzuholen, sofern mit dem Urheber nichts anderes vereinbart ist.

Auswahl eines Bauunternehmens

  • Am einfachsten ist es, wenn hiermit ein Experte beauftragt wird (siehe oben).
  • Wenn das für Sie nicht infrage kommt, dann ist eine häufig angewendete Strategie, sich nur an diejenigen Angebote zu halten, die preislich in der Mitte und nahe beieinander liegen. Wenn Sie das jeweils preisgünstigste und teuerste Angebot besser verstehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich bei den jeweiligen Firmen nach dem genauen Zustandekommen ihrer Kostenberechnung zu erkundigen. Diese Methode eignet sich allerdings nur für Kunden, die über ein Mindestmaß an Fachkenntnissen verfügen und die Qualität der Antworten einschätzen können.

Vertragsgestaltung

Zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen gehört der Zahlungsplan. Er legt fest, wann ein Kunde die einzelnen Raten an die Baufirma zu bezahlen hat. Zahlungspläne sind vor allem bei Verträgen mit Bauträgern üblich, werden aber auch bei klassischen Hausbauverträgen eingesetzt. In einer Untersuchung stellte der Bauherrenschutzbund (BSB) bei der Begutachtung von 100 Zahlungsplänen in Bauverträgen bei mehr als der Hälfte von ihnen fest, dass sie intransparent sind: Die Verbraucher konnten die Angemessenheit der einzelnen Raten nicht nachvollziehen, weil entweder umfangreiche Gewerke oder aber zahlreiche im Wert geringere Gewerke nicht aufgeführt wurden. Auch die Zahlungsmodalitäten zogen die Kritik der Fachleute auf sich.

Bauherren sollten daher immer darauf achten, dass sich der Zahlungsplan am Baufortschritt orientiert.

  • Das bedeutet:
    Sie zahlen nur, wenn tatsächlich nachprüfbare Leistungen auf Ihrer Baustelle erbracht wurden.
  • Das heißt außerdem:
    Forderungen, wonach Bauherren bereits nach Vertragsabschluss eine erste Rate zahlen sollen, sind unseriös. In zahlreichen Fällen wird Ihr Geld dazu gebraucht, damit Ihr Auftragnehmer auf anderen Baustellen weiterarbeiten kann.

 

© superhauspreis.de