Schnäppchenhäuser

Bauplanung mit ArchitektenZu einer idealen Bauplanung gehört in der heutigen Zeit auch eine optimale Wirtschaftlichkeit zwischen der zur Verfügung stehenden Fläche und der Raumnutzung in Abstimmung mit einem zeitgemäßen Design sowie den Ansprüchen der Bauherren unter Berücksichtigung der Kostenoptimierung zu entwickeln.

Viele Faktoren bestimmen die Verwirklichung Ihres individuellen Traumhauses. Ausgehend von Ihren eigenen Vorstellungen über Möglichkeiten der Finanzierung, das einhalten von baurechtlichen Belangen bis hin zur technischen Umsetzbarkeit Ihrer Wünsche. Das Koordinieren dieser Faktoren ist Aufgabe von Planungsbüros und Architekten.

Besonders in der ersten Planungsphase ist es wichtig, dass Ihren Anforderungen und Wünschen Rechnung getragen wird. Die Hausplanung ist die wichtigste Entscheidungsfindung in einem Bauvorhaben. Deshalb sollten sich Bauherrn die notwendige Zeit nehmen. Bei der Bauplanung sollten Sie vereinbaren, dass der Architekt auch die grundstücksbedingten Gegebenheiten und natürlich Ihr Baubudget berücksichtigt.

Welche Leistungen erbringen Architekten?

  1. Ermittlung der Grundlagen, Vorplanung und Entwurfsplanung
    Neben den Vorschlägen und Tipps für das Eigenheim übernimmt ein Architekt auch die unverzichtbare Grundlagenermittlung. Gerade diesen Bereich unterschätzen viele Bauherren oftmals. Allerdings ist die Grundlagenermittlung die Basis der Vorplanung, im Rahmen derer Skizzen vom Bauprojekt erstellt werden, die bereits auf die Gegebenheiten des Grundstücks abgestimmt sind. Das Ergebnis der Vorplanung sind Grundrisse und Hausansichten, anhand derer sich auch ein Laie vorstellen kann, wie sein Haus einmal aussehen wird. Mit der Entwurfsplanung und unter Berücksichtigung eventueller Bauauflagen wird die Hausplanung nun auf der Grundlage der Vorplanung konkret den Wünschen angepasst. In dieser Phase sollte möglichst eine Baugrunduntersuchung vorliegen, da diese Aufschluss darüber gibt, welche Gründungsvoraussetzungen zu erwarten sind.

  2. Bauantrag (Genehmigungsplanung)
    Wenn Sie mit der Entwurfsplanung einverstanden sind, reicht der Architekt sämtliche Zeichnungen und energetische Berechnungen beim Bauamt ein und beantragt die Baugenehmigung.

  3. Statische und energetische Berechnungen
    Die Berechnung der erforderlichen Statik und des energetischen Verbrauchs des Hauses übernehmen Statiker und Energieberater.

  4. Ausführungsplanung
    Ist die Baugenehmigung erteilt, widmet sich der Architekt der Ausführungsplanung. Diese beinhaltet alle für die Bauausführung erforderlichen Angaben.

  5. Optionale Leistungen des Architekten
    Damit muss die Tätigkeit des Architekten an dem jeweiligen Hausprojekt jedoch noch nicht beendet sein, denn auf Wunsch überwacht er die Bauausführung und führt in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche bei dem Bauprojekt durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten wie geplant ausgeführt werden. Findet er Mängel, zeigt er diese dem Häuslebauer und dem Bauunternehmer schriftlich an. Nach deren Beseitigung und erfolgreichem Abschluss des Bauprojekts nimmt der Architekt das Eigenheim gemeinsam mit den Bauherren ab.

Individuelle Hausplanung mit einen Architekten

Ein Haus ist mehr als nur vier Wände und ein Dach. Ein Architektenhaus sollte für den Besitzer immer seinen ureigenen Stil widerspiegeln. Das macht schließlich den Charme aus, der das frei geplante Massivhaus zu einem Eigenheim mit Persönlichkeit werden lässt. Mit einem kompetenten Architekten können Sie Ihr Bauprojekt ganz individuell verwirklichen. Im Ergebnis Profitieren Sie von einer Hausplanung, die aus der breiten Masse heraussticht und Ihren persönlichen Wohnbedürfnissen gerecht wird. Sie bestimmen als Auftraggeber hierbei nicht nur die architektonische Beschaffenheit des Hauses, sondern haben auch Einfluss auf dessen energetische Versorgung und die entsprechende Wärmedämmung. Auf diese Art haben Sie freie Hand bei Ihrer eigenen, individuellen Zukunftsplanung und müssen sich nach dem Einzug nicht über Kompromisse ärgern. Auch wenn Typenhäuser den Bedürfnissen der Bauherren angepasst werden können, sind mit ihnen oft nicht alle Vorstellungen umsetzbar. Reine Architektenhäuser hingegen sind nach Ihren Vorgaben geplant.

In vielen Fällen ist die Bauplanung in Etappen sehr sinnvoll. Bevor Sie sich vertraglich an einen Bauunternehmer binden, wäre die Ausschreibung der Bauleistungen auf der Basis einer individuellen Entwurfsplanung vorteilhaft. Kalkuliert ein Hausanbieter auf der Grundlage einer professionellen Entwurfsplanung mit funktionaler Baubeschreibung ist die Gefahr von Nachträgen währen der Bauphase deutlich geringer.

Was ein Architekt kostet

Allgemein heißt es, dass für die Planung eines gesamten Gebäudes ca. 10 % der Baukosten als Gesamthonorar anfallen. Dies ist jedoch nur eine sehr grobe Angabe. Es ist empfehlenswert, einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Eine erste Beratung erfolgt normalerweise unverbindlich und somit gratis.

Was ist ein Einfamilienhaus?

Der Begriff Einfamilienhaus erklärt sich zumindest teilweise bereits aus seinem Namen. Gemeint ist dabei ein Haus, in dem genau eine Familie wohnen kann. Die Abgrenzung erfolgt vor allem zu Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Familien (oder Mietparteien) Platz haben. In einem Einfamilienhaus gibt es im Normalfall keine zweite abgeschlossene Wohneinheit, sondern das gesamte Haus besteht aus verschiedenen Zimmern, die nach dem Eintritt durch einen Eingang grundsätzlich zugänglich sind. Somit gehören alle dort wohnenden Personen zum gleichen Haushalt.

Der baurechtliche Ansatz einer Definition

Einfamilienhäuser werden in Bebauungsplänen extra ausgewiesen, sodass auf einem entsprechend deklarierten Anwesen auch nur ein Einfamilienhaus gebaut werden darf. Diese Häuser stehen frei auf dem entsprechenden Grundstück. Darüber hinaus ist auch der Zweck entscheidend, denn ein Einfamilienhaus wird für das dauerhafte Bewohnen gebaut. Wochenend- und Ferienhäuser zählen also trotz gleicher Größe und Anzahl von Wohneinheiten nicht dazu. Natürlich stellt sich dabei die Frage, wie eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit einer Mietpartei in die oben genannte Definition passt. Grundsätzlich werden auch solche Häuser als Einfamilienhäuser bezeichnet. In Bebauungsplänen werden entsprechende Grundstücke für Reihenhäuser oder Doppelhaushälften jedoch gesondert ausgewiesen.

Die wichtigsten Punkte aus dem Baurecht im Überblick:

  • Grundstücke für Einfamilienhäuser werden in Bebauungsplänen gesondert ausgewiesen und stehen frei auf einem Grundstück.
  • Einfamilienhäuser dienen zum dauerhaften Bewohnen. Ein Wochenend- oder Ferienhaus gehört nicht in die Kategorie Einfamilienhaus.
  • Reihenhäuser und Doppelhaushälften werden in Bebauungsplänen anders ausgewiesen als Einfamilienhäuser, auch wenn sie ansonsten oftmals alle Kriterien eines Einfamilienhauses erfüllen.

Informatives über Stadthäuser (im Folgenden als Stadtvilla bezeichnet.)

Es hat sich in den letzten Jahren "eingebürgert", zwischen dem Einfamilienhaus und der Stadtvilla zu unterscheiden. Faktisch gehört die Stadtvilla auch in die Kategorie der Einfamilienhäuser, jedoch gibt es offenbar auch Gründe für die Unterscheidung:
Betrachtet man den Begriff historisch, ist die Bezeichnung "Stadtvilla" mit den heutigen Haustypen nicht mehr vergleichbar, denn im 19. Jahrhundert waren Stadtvillen Herrenhäuser mit Nebengebäuden und riesigen Toranlagen. Sie waren oft Landsitze des Stadtadels und bildeten so ein Pendant zu Stadtpalästen. Der im Begriff enthaltene Wortbestandteil "Villa" steht für eine repräsentative Wohnkultur und galt lange Zeit für Einfamilienhäuser mit gehobener Ausstattung.

Pragmatisch betrachtet ist ein modernes Stadthaus nichts anderes als ein zweigeschossiges Einfamilienhaus. Der Vorteil gegenüber dem klassischen 1,5-geschossigen Einfamilienhaus besteht darin, dass im Obergeschoss keine Dachschrägen vorhanden sind und sich dieses Geschoss optimal nutzen lässt. Somit steht die Stadtvilla für eine optimale Ausnutzung der Grundfläche. Man kann auf kleinerer Grundstücksfläche mit einem kompakten Baukörper oftmals mehr Wohnfläche schaffen als beim klassischen Einfamilienhaus. Ferner ist dieser Baustil eine Frage des individuellen Geschmacks und wahrscheinlich auch der persönlichen Wohnvorstellung.

Was ist ein Bungalow?

Der als "Bungalow" bezeichnete eingeschossige Baustil ist eine komfortable Wohnform mit Zukunft. Auch wenn man in jungen Jahren oder als gesunder Mensch nicht weiter darüber nachdenken will: Wir werden in jedem Fall älter. Das Wohnen auf einer Ebene gewährleistet sowohl im Alter als auch bei einer Behinderung weitaus mehr Möglichkeiten als ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit Treppen. Der eingeschossige Hausbau als Bungalow ist nicht weniger vielfältig als die Planung mehrgeschossiger Eigenheime, denn auch bei dieser Bauweise ist die Bauplanung nach eigenen Wünschen problemlos möglich. Bungalows sind modern oder klassisch, mit Klinker oder Putz, mit Bodenplatte oder Keller und auch mit ausbaufähigem Spitzboden plan- und baubar. Zudem lässt sich ein Bungalow für ein barrierefreies Wohnen für Menschen mit Behinderungen planen und bauen. Mit entsprechender Raumplanung, breiten Türen, Stufenlosigkeit, mit ebenerdigem Eingang und behindertengerechter Ausstattung bietet gerade der Bungalow Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder älteren Personen ideale Möglichkeiten, Wohnträume zu verwirklichen.

Was ist ein Doppelhaus?

Im deutschen Baurecht bezeichnet ein Doppelhaus ein Gebäude mit zwei Eingängen. Dies kann also auch ein Mehrfamilienhaus mit zwei Eingängen und mehreren Wohnungen sein. Umgangssprachlich wird unter einem Doppelhaus jedoch ein Gebäude verstanden, das aus zwei aneinander gebauten Einfamilienhäusern besteht. Dies ergibt sich auch daraus, dass eine Doppelhaus-Hälfte faktisch ein Einfamilienhaus ist, weil es einer Familie als Wohnhaus dient und die Raumaufteilung der eines frei stehenden Einfamilienhauses ähnelt. Unsere österreichischen Nachbarn nennen dies dann „gekuppelte Bauweise“. Beim Doppelhaus sind also zwei Häuser an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut. Die beiden Haus-Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig sind Fassadengestaltung und Grundriss achsensymmetrisch. Das typische Doppelhaus ähnelt damit einem symmetrischen Einzelhaus. Meistens ist die gemeinsame Wand eine Seitenwand einer der Doppelhaus-Hälften. Handelt es sich um die Rückwand, spricht man von einer Back-to-back-Bebauung. Sofern die Hälften nicht symmetrisch sind, ist von „einseitig angebaut“ die Rede. Stoßen mehr als zwei Gebäude mit ihren Seitenwänden aneinander, werden diese als Reihenhäuser bezeichnet. Gegenüber frei stehenden Häusern haben Doppelhäuser und Reihenhäuser den Vorteil, dass die Grundstücke besser ausgenutzt werden. Hinzu kommt die Verminderung der Heizkosten, da der Anteil der Außenwände geringer ist als bei einem frei stehenden Haus.
Die finanziellen Vorteile für Doppelhäuser liegen auf der Hand: Die stark gestiegenen Grundstückspreise können die Finanzierung stark belasten. Bei einem geteilten Grundstück fallen deutlich geringere Kosten für die zukünftigen Bewohner an. Zudem sind künftige Nebenkosten ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Doppelhäuser sind energiesparend, was nicht nur der Umwelt zugutekommt, sondern auch hinsichtlich der heutigen Energiekosten vorteilhaft ist.

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