Schnäppchenhäuser

Sicherheiten beim HausbauWenn man sich Presseberichte, Fernsehreportagen und Erzählungen von Kollegen und Freunden zum Thema Bauen anhört, so hat man schnell den Eindruck, dass die Wörter „sicher“ und „bauen“ auf unterschiedlichen Blättern stehen. Doch es gibt sie, die Geschichten von Bauherren, bei denen der Bau reibungslos und ohne finanziellen Mehraufwand funktioniert. Diese Bauherren unterscheiden sich von anderen in einem sehr wesentlichen Punkt. Entweder sie sind selbst vom Fach oder aber sie haben einen Profi an der Seite. Ein unabhängiger Bauberater belastet das oft knappe Baubudget zunächst einmal. Die Vorteile des Profis wiegen die Kosten in den meisten Fällen aber auf, denn ungeplante Zusatzausgaben bleiben aus.

Dass der Hausbau mit professioneller Bauberatung und Baubegleitung nervenschonend ist, muss sicher nicht erwähnt werden.

Den Profi schon vor der Planung engagieren

Zu spät ist es für einen Fachmann an der Seite der Bauherren sicher nie. Jedoch gibt es hier auch kein „zu früh“. Bauherrensicherheit beginnt bereits bei der Bauberatung! Ein unabhängiger Bauberater, Bausachverständiger, ein Architekt oder auch Bauingenieur  hilft bereits in der Planungsphase nichts zu vergessen. Er sieht sich potenzielle Grundstücke an und kann sicher bestimmen, ob das Grundstück zum Bauvorhaben passt.
Später kann der Fachmann eine Baubeschreibung formulieren, die genau auf den geplanten Hausbau abgestimmt ist. Auch wenn eine professionelle Ausschreibung von Bauleistungen für ein privates Bauvorhaben „zu viel“ scheint, zahlt sich diese aus. Er ist in der Lage, die Baubeschreibung so zu verfassen, dass diese sowohl den Bauherren als auch dem Bauunternehmer Sicherheit bietet. Das Bauunternehmen kalkuliert anhand der Baupläne und der Baubeschreibung die Baukosten. Da die Kalkulationsgrundlagen immer identisch sind, lassen sich die Angebote miteinander gut vergleichen. Dies bietet optimale Sicherheit bei der Preisfindung und schafft die Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen.
Liegen bereits Angebote vor, unterstützt Sie der Fachmann bei der Auswahl des richtigen Angebots.

Wichtig
Kaum ein Laie kann eine Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit überprüfen. Ein Bauherrenberater mit Sachverstand überschaut die vorliegenden Angebote und weiß, welches Angebot mit welchem Preis realistisch ist. Dadurch finden Bauherren tatsächlich das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Tipp
Hier finden Sie die Tätigkeiten eines unabhängigen Bauberaters auf einem Blick: www.hausbauberater.de/bau-beratung

Sicherheit durch Baugrunduntersuchung

Die Risiken, die in einem Baugrund versteckt sein können, trägt der Bauherr. Sie sind nicht übertragbar. Wollen Bauherren Sicherheit, benötigen sie eine Baugrunduntersuchung. Hierbei wird der Boden hinsichtlich seiner Eignung als Baugrund geprüft. Eine Baugrunduntersuchung gibt u. a. Auskunft über den Bodenaufbau sowie die bodenmechanischen Eigenschaften wie beispielsweise die Tragfähigkeit oder Setzungsempfindlichkeit. Die Untersuchung gibt darüber hinaus Aufschluss über die Bodenart sowie die Bodenklasse und das Grundwasservorkommen in diesem Bereich. Damit werden auch eventuell verborgene Kostenrisiken, die durch z. B. belasteten Boden entstehen können, durch eine geeignete Untersuchung aufgedeckt. Sie ist daher für eine umfassende Planungs- und Kostensicherheit unverzichtbar.etet optimale Sicherheit bei der Preisfindung und schafft die Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen.

Verbraucherorientierter Bauvertrag

Bauherren, denen die Sicherheit beim Hausbau wichtig ist, sollten grundsätzlich auf einen Verbraucher-Bauvertrag bestehen. Außerdem sollten sie sich nicht auf Vorauszahlungen für Ihr Bauvorhaben einlassen. Weitere Sicherheiten ergeben sich durch die Vereinbarung einer Festpreisgarantie, Bauzeitgarantie und Gewährleistungsbürgschaft.

  • Die Festpreisgarantie garantiert den vereinbarten Preis für die vereinbarten Bauleistungen für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Empfehlenswert sind hier 12 Monate.
  • Die Bauzeitgarantie definiert den spätesten Fertigstellungstermin für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen. Unbedingt muss diese Garantie auch Vereinbarungen enthalten, welche Kosten der Hausanbieter trägt, sofern der Fertigstellungstermin überschritten wird.
  • Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert Ihre Mängelansprüche gegenüber dem Hausanbieter ab. Die auch als Mängelbürgschaft oder Gewährleistungsgarantie bezeichnete Bürgschaft tritt ein, wenn der Auftragnehmer (Bauunternehmer) die Mängelansprüche des Auftraggebers (Bauherr) nicht erfüllen kann. Die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft bemisst sich auf dem möglichen Gewährleistungssicherheitseinbehalt in Höhe von 5 Prozent der im Bauvertrag vereinbarten Vertragssumme.

Außerordentlich wichtig ist eine aussagekräftige Baubeschreibung.

Bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben, sollten Sie auf einer detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung bestehen, diese genau durchlesen und zum Vertragsbestandteil machen. Sie ist der alleinige Maßstab dafür, welcher Leistungsumfang im Preis enthalten ist und was Sie vom Bauunternehmen für den Vertragspreis zu erwarten haben. Was in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht vereinbart wurde, können Sie beim Hausbau auch nicht verlangen. Jeder Hausanbieter definiert in seiner Bau- oder Leistungsbeschreibung selbst, welche konkreten Leistungen sich hinter den jeweiligen Bezeichnungen verbergen. Für angehende Bauherren bedeutet dies, dass bei einem Preisvergleich auch der angebotene Leistungsumfang richtig eingeschätzt und ins Verhältnis zum Preis gesetzt werden muss.

Wichtig
Nur eine vollständige Baubeschreibung bietet die Sicherheit, dass Nachträge für die vereinbarten Bauleistungen ausbleiben.

Baubegleitung erhöht die Sicherheit beim Hausbau

Ist das richtige Unternehmen für das Bauvorhaben gefunden, sollte der Fortschritt durch eine Baubegleitung dokumentiert werden. Es ist ein Sicherheitsnetz. Denn in Bauunternehmen arbeiten Menschen. Und wo Menschen arbeiten, passieren nun mal auch Fehler. Damit ein kleiner Fehler nicht zu einem großen Mangel führt und dieser wiederum zu einem Schaden, hilft die Baubegleitung solche zu erkennen. 
Siehe auch www.hausbauberater.de/baubetreuung.

Baucontrolling

Pro Jahr entstehen aufgrund von Baumängeln und -schäden, die während eines Hausbaus auftreten, Kosten in Milliardenhöhe. Bemerkt der Bauherr diese Mängel zu spät, kann eine Beseitigung sehr teuer und langwierig werden. Für eine frühzeitige Erkennung dieser Mängel ist daher ein TÜV-Controlling sinnvoll. Die Gutachter prüfen beispielsweise die Planungsunterlagen und arbeiten sich in die Baubeschreibung ein. Sie überwachen zudem, ob die Bauarbeiten gemäß der Beschreibung durchgeführt werden. Nach jeder Begehung erstellen sie ein Protokoll, aus dem die erhobenen Mängel hervorgehen. Die Gutachter begleiten den Bauherrn auch bei der Schlussabnahme sowie bei der Erstellung des Bautenstand-Protokolls.

Wichtig
Das baubegleitende Baucontrolling kostet zwar Geld, bietet aber Sicherheit.

Teilabnahme? Abnahme einzelner Gewerke oder Endabnahme?

Je nachdem, ob mit einem Unternehmen zusammengearbeitet wird, oder jedes Gewerk einzeln beauftragt wird, wollen diese Teilabnahmen oder die Abnahme einzelner Gewerke erwirken. Hier ist Vorsicht geboten. Für den Handwerker oder das Unternehmen hat diese Praxis gewisse Vorteile. Für Bauherren fast nur Nachteile. Denn mit der Teilabnahme geht die Beweispflicht auf den Bauherren über. Das bedeutet, dass dieser beweisen muss, dass Mängel vorliegen und wer dafür verantwortlich ist. Die Beweislastumkehr führt häufig zu langen Gerichtsverhandlungen mit ungewissem Ausgang.
Ein weiterer Nachteil für Bauherren liegt darin, dass die Gewährleistungszeit  mit der Abnahme beginnt. Ab diesem Zeitpunkt muss ein Handwerker oder ein Unternehmen Schäden und Mängel, die durch ihn entstanden sind, kostenfrei ausbessern. Wird nun die Bodenplatte vor Fertigstellung des gesamten Hauses abgenommen, beginnt die Gewährleistungszeit zu laufen. Bis das Haus dann bezogen werden kann, vergehen nicht selten 12 bis 18 Monate. Aber erst, wenn man in seinem Haus wohnt, fallen Mängel überhaupt erst auf. Häufig fallen Mängel bei einer Teilabnahme dann erst auf, wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist und der Bauherr muss selbst für die Sanierung aufkommen.
Aus diesem Grund ist auch von der Teilabnahme einzelner Gewerke abzuraten. Außerdem haben Bauherren einen kleinen Trumpf im Ärmel, solange keine Abnahme erfolgt ist. Die Abschlussrate für die Leistung wird erst fällig, wenn die Abnahme erfolgt ist. Tauchen im Verlauf des Baus Mängel auf, die zunächst nicht sichtbar waren, so kann man durch die Verweigerung der Restzahlung ein wenig Druck aufbauen. Viele Handwerker und Baufirmen arbeiten schneller, wenn es um ausstehende Zahlungen geht. Eine Win-win-Situation

Die Endabnahme des Bauwerks

Je nachdem, ob der Bauvertrag nach BGB oder VOB  abgeschlossen wurde, muss eine Abnahme des Baus erfolgen. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sollte die Endabnahme in jedem Fall vertraglich vereinbart werden. Diese Abnahme dient dazu, etwaige Mängel aufzudecken und zu dokumentieren. Im Anschluss wird das Werk entweder abgenommen oder aber die Abnahme wird wegen gravierender Mängel verweigert. Was gravierende Mängel sind und wo überhaupt welche sind, das können Laien leider nur schwer beurteilen. Auch hier sollte man sich deshalb von einem Bauprofi unterstützen lassen. Mit diesem geht man als Bauherr ein paar Tage vor der eigentlichen Abnahme durchs Haus und dokumentiert alles, was einem auffällt. Gut vorbereitet trifft man sich danach mit dem Handwerker oder der Baufirma und bespricht Mängel und Auffälligkeiten. Der Fachmann kann auch einen Rat dazu aussprechen, ob das Werk so abgenommen werden sollte oder nicht. Auch wenn der Bau abgenommen wird, muss das Bauunternehmen bestehende Mängel in einer angemessenen Frist zunächst beseitigten. Erst dann wird zur Zahlung der Abschlussrate geraten.

Tipp:
Informationen über die Formen einer Bauabnahme finden Sie auf  www.hausbauberater.de/abnahme

Der Bau endet nicht mit dem Einzug. Er endet mit der Gewährleistungszeit.

Das Haus steht und man kann endlich einziehen. Spätestens wenn die Umzugskisten ausgeräumt und das Haus endgültig bezogen ist, wollen privtate Bauherren nur eines: Den Bau und den damit verbundenen Stress vergessen. Verständlich.

Doch es gibt ein kleines „Aber“.

Etwa ein Jahr vor Ende der Gewährleistungsfrist sollten Eigentümer nochmals die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nehmen. Dann sollte eine letzte Abnahme des Hauses erfolgen. Viele Mängel zeigen sich nämlich erst in Form von Schäden. Da gibt es kleine dunkle Spuren an der Fassade oder im Keller riecht es bei Regen. Oft sind es Kleinigkeiten. Bei dieser letzten Abnahme geht es darum, diese zu finden und beim Vertragspartner die Beseitigung zu fordern.

Wichtig
Da die Aufforderung zur Beseitigung die Verjährung nicht hemmt, sollte dies zu Ihrer Sicherheit frühzeitig erfolgen, damit im Fall der Fälle auch gerichtliche Schritte eingeleitet werden können.

Tipp
Auch über die Thematik der Gewährleistungen finden Sie auf Hausbauberater.de Informationen:

  1. Gewährleistungsansprüche:  www.hausbauberater.de/gewaehrleistung
  2. Verjährung von Ansprüchen:  www.hausbauberater.de/gewaehrleistung-verjaehrung
  3. Mängel vor der Abnahme: www.hausbauberater.de/bauwissen/rechte-bei-maengelfeststellung-vor-der-abnahme

Bauherrensicherheit ist kein Hexenwerk

Sicherheiten beim Hausbau erfordern jedoch eine optimale Unterstützung der Verbraucher durch fachkundige Berater.

 

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