Schnäppchenhäuser

BauherrenversicherungenDer Bauantrag wurde genehmigt, die Verträge mit den Handwerkern sind geschlossen und Sie fiebern dem ersten Spatenstich entgegen? Möglicherweise sind die Risiken, die von einer Baustelle ausgehen, das Letzte, woran Sie denken. Die Auflage der Bank, eine Feuerrohbauversicherung nachzuweisen, haben Sie erfüllt, am Bauzaun hängt bereits das Schild mit dem Hinweis „Betreten verboten“. Dennoch birgt Ihre Baustelle massive Risiken für Sie und Dritte, die unter Umständen sogar eine existenzielle Bedrohung für Sie bedeuten können. Wir wollen Ihnen im Folgenden aufzeigen, welche Versicherungen für einen Bauherrn zwingend notwendig bis auf jeden Fall empfehlenswert sind.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Das BGB schreibt in seinem Paragrafen 823, Absatz 1:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dieser Sachverhalt unterstellt eine unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Vermögen, die gerade bei Personenschäden in die Millionen gehen kann. Ein geradezu harmloses Risiko stellt ein Bauzaun dar, der vom Sturm umgeworfen wird und auf ein Auto fällt. Der Sachschaden ist teuer, ruiniert Sie aber nicht. Etwas anders sieht es aus, wenn Kinder – trotz des Verbotsschildes – auf der Baustelle spielen und sich verletzen oder in die Baugrube stürzen. Der Nachweis, dass die Baustelle so gesichert war, dass ein Eindringen faktisch nicht möglich war, wird schwierig; die Schadensersatzforderungen der Eltern, gerade bei einer schwerwiegenden Verletzung werden hoch. Die Prämie für die Bauherrenhaftpflichtversicherung fällt im Vergleich zum Bauvorhaben verschwindend gering aus, ist jedoch gut investiertes Geld.

Bauleistungsversicherung

Diese Police sichert Ihre Investitionen auf der Baustelle. Immer wieder kommt es vor, dass bereits verbaute Materialien entwendet werden. In diesem Fall besteht ebenso Versicherungsschutz wie für Schäden am Objekt, welche durch extreme Witterungseinflüsse, beispielsweise Starkregen mit einer Schlammlawine entstehen. Kosten, die aus Vandalismusschäden resultieren, werden genauso ersetzt wie Aufwendungen in Zusammenhang mit Konstruktions- oder Materialfehlern. Versichert ist die gesamte Bausumme. Verstehen Sie die Bauleistungsversicherung einfach als Vollkaskotarif für Ihr Bauvorhaben.

Feuerrohbauversicherung

Die meisten Kreditinstitute verlangen von ihren Kreditnehmern den Nachweis einer Feuerrohbauversicherung. Da Sie später für das fertiggestellte Gebäude ohnehin eine Gebäudeversicherung benötigen, bei der auch die Feuerversicherung enthalten ist, lohnt es sich, diese bereits bei Baubeginn abzuschließen. In diesem Fall ist der Rohbau gegen Feuerschäden versichert. Zu beachten sind jedoch die Fristen, innerhalb derer die reine Feuerversicherung für den Rohbau ausläuft. Je nach Versicherung betragen diese 6-12 Monate, können aber auf Antrag auch verlängert werden.

Die oben erwähnte Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung ist nicht verpflichtend. Gemessen an den Risiken sind die Kosten aber durchaus akzeptabel, sodass Sie an dieser Stelle eher nicht sparen sollten.

Diese Versicherung ist jedoch eine Pflichtversicherung für Bauherren, die beim Hausbau Eigenleistungen erbringen:

Bauhelferversicherung

Werden Sie von Freunden oder Verwandten bei der Realisierung Ihres Neubaus unterstützt? Dann ist eine Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG) unerlässlich. Die BG wird von der Baubehörde über die Genehmigung des Bauvorhabens informiert. Die Beiträge für die Bauhelferversicherung sind marginal, die Leistungen allerdings auch nicht wirklich existenzsichernd. Eine schwere Verletzung einer Ihrer Bauhelfer kann dessen berufliche und damit wirtschaftliche Existenz in Gefahr bringen. Als Bauherr sollten Sie dieses Risiko ausklammern und eine zusätzliche private Bauhelferversicherung für Ihre Helfer zeichnen. Auch hier gilt, dass die Prämie im Vergleich zu den Gesamtkosten überschaubar ausfällt. Für Sie bedeutet es jedoch eine Beruhigung für den Fall der Fälle.

Weitere und ausführlichere Informationen über Bauversicherungen finden Sie auf www.neubau-versicherungen.de

 

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