Schnäppchenhäuser

Mängel am BauNoch beim Unterschreiben des Bauvertrags glauben die meisten Bauherren an die Zusagen von der termingerechten und mängelfreien Fertigstellung ihres Eigenheims. Doch Untersuchungen von Interessenverbänden weisen nach, dass dies in den allermeisten Fällen ein Wunschtraum bleibt: So gut wie jeder Bauvertrag hat gravierende Mängel, und schon während der Bauphase werden rd. 21,5 % aller Baumängel festgestellt.

Passivität ist ein schlechter Ratgeber

Ein Hausbau ist kein Selbstläufer. Bauunternehmen stehen unter einem hohen Zeit-und Kostendruck, sodass es immer häufiger vorkommt, dass Pfusch von ihnen quasi als Kollateralschaden hingenommen wird. Bauherren, die glauben, auch ohne umfassende Fachkenntnisse beurteilen zu können, ob z. B. die Haustür gut schließt oder die Steckdosen funktionieren, seien auf zwei zentrale Punkte hingewiesen:

  1. Sehr viele Probleme resultieren bereits daraus, dass Bauherren nicht vollständig verstanden haben, für welchen Leistungsumfang sie unterschrieben haben. So kommt es in zahlreichen Fällen zu sog. Nachträgen, die dann richtig ins Geld gehen und den Finanzierungsrahmen sprengen können. Nachfinanzierungen sind jedoch deutlich teurer als die eigentliche Hypothek.
  2. Selbstverständlich gibt es Baumängel, die jedem Bauherren sofort ins Auge springen. Sie sind jedoch in der Minderheit. Weitaus häufiger ist der Pfusch an Bauteilen, deren Qualität nur von einem Fachmann beurteilt werden kann, sowie dort, wo der Mangel nicht mehr ohne Weiteres sichtbar ist. Wie sollen beispielsweise Bauherren, die nicht vom Fach sind, erkennen, ob die Isolierung der Keller-Bauteile fachgerecht durchgeführt wurde? Wenn hier nicht korrekt gearbeitet wurde, offenbart sich dieser Mangel oft erst lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gem. BGB.

Mit diesen Maßnahmen können sich Bauherren gegen Pfusch am Bau absichern

  • Lassen Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung durch einen Architekten, Bauingenieur oder Techniker beraten. Nur ein Experte erkennt die Schwachstellen eines Bauvertrags. Lesen Sie auf hausbauberater.de/bauberatung, was der Unterschied zwischen einer unabhängigen Bauberatung und einem Verkaufsgespräch ist. Letzteres erfahren Sie meistens bei Hausanbietern, die Hausverkäufer als Handelsvertreter beschäftigen. Dass ein Handelsvertreter nicht unbedingt die Interessen eines Bauinteressenten vertritt, dürfte auf der Hand liegen. Um eine vollständige Überwachung zu gewährleisten, die bereits bei der Bauplanung beginnt, empfiehlt sich, die Planungsleistungen komplett zu vergeben.

  • Beauftragen Sie einen erfahrenen Architekten. Dies lässt sich am besten durch Referenzgebäude nachprüfen.

  • Vergeben Sie auch Handwerkerleistungen nicht ohne Referenzen, wenn Ihnen die Firmen nicht schon bekannt sind. Seien Sie auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen vorsichtig: Mit einer Bankbürgschaft wird die Fertigstellung Ihres Eigenheims auch für den Fall sichergestellt, dass die Firma in Konkurs gehen sollte. Siehe auch www.hausbauberater.de.

  • Subunternehmer sollten immer die fachliche Eignung ihrer Mitarbeiter nachweisen. Achten Sie darauf, dass sich keine „Billiglöhner“ auf Ihrer Baustelle zu schaffen machen.

  • Sie wollen fair behandelt werden. Das gilt auch für den Architekten, den Sie beauftragen. Vereinbaren Sie deshalb dessen Bezahlung gem. der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)", damit Ihr Planer von seinem Honorar auch leben kann. Was sich hinter der HOAI verbirgt, erfahren Sie sehr detailliert unter www.hausbauberater.de.

  • Bestehen Sie auf eine prüffähige Tragwerksplanung.

  • Das A und O ist die Bauüberwachung. Für sie sollten Kosten in Höhe von 1-2 % der Bausumme veranschlagt werden. Da 90 % der gesamten gemeldeten Baumängel während des Hausbaus und innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Fertigstellung auftreten, ist dieses Geld gut investiert.

  • Wenn Mängel festgestellt wurden, sollten Sie immer und noch vor der Abnahme schriftlich festgehalten werden. In solchen Fällen liegt die Beweispflicht dafür, dass nicht gepfuscht wurde, beim Handwerker.

Selbstverständlich ist auch beim Bau von schlüsselfertigen Häusern Vorsicht geboten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Eigenheim in der von Ihnen gewünschten Qualität gefertigt wird, sollten Sie auch hier den Vertrag vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Fachmann begutachten lassen. Die Erfahrung zeigt, dass auch eine zusätzliche Überwachung durch den TÜV während der Bauphase wirkungsvoll vor bösen Überraschungen schützen kann.


Achtung:
Verdeckte oder versteckte Baumängel unterliegen im Regelfall der allgemeinen Verjährungsfrist, die mit der Abnahme beginnt. Die Annahme, die Frist beginne erst mit dem Entdecken der Mängel zu laufen, ist ein verbreiteter Irrglaube. Ausnahmen gelten nur dann, wenn der Bauunternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder ihm ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann. Das nachzuweisen fällt erfahrungsgemäß schwer. Auf www.hausbauberater.de finden Sie alle notwendigen Informationen, das Thema Verjährung von Gewährleistungsansprüchen betreffend.

 

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